In der Regel bietet jede Bank und jede Sparkasse Girokonten an. Hier gibt es jedoch oft gravierende …
Girokonto für Jedermann
Guthaben- und P-Konten -was ist das?Die Vorteile liegen auf der Hand

"Jedermann" bedeutet, jeder deutsche Bürger hat das Recht darauf, ein solches Konto zu eröffnen. Auch, weil man in Deutschland heutzutage ohne ein Girokonto nahezu aufgeschmissen ist. Die Vorteile liegen hier auf der Hand. Bargeldloser Zahlungsverkehr, Verbuchung von Geldeingängen, Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, Guthabenzinsen auf dem Girokonto. Obwohl Banken und Sparkassen sich selbst zur Kontoführung für Jedermann verpflichtet haben, kommen diese jedoch nicht immer ihrer Pflicht nach. Wird aber ein solches Girokonto eröffnet, so wird dies dann in der Regel nur auf Guthabenbasis geführt. Meist sind es Menschen mit einer schlechten Schufa und einer schlechten Bonität, die dann solche Guthabenkonten eröffnen. So haben auch sie die Chance, Gelder überwiesen zu bekommen und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Ablehnungsgründe und Chancen
Obwohl sich Banken und Sparkassen selbst verpflichtet haben, werden solche Guthabenkonten auch oft abgelehnt. Hier haben die Institute jedoch bei Weitem nicht immer das Recht dazu, Betroffene haben die Möglichkeit, sich hier bei der Bankenaufsicht zu beschweren. Lediglich bei vorangegangenen Pfändungen und Überziehungen, Betrug oder falschen Angaben, oder bei Missachtung von Gebührensätzen und Vereinbarungen, darf die Bank die Führung eines solchen Kontos ablehnen. Aber auch, wenn keine dieser Gründe vorliegen, versuchen viele Institute, das Girokonto für Jedermann nach Möglichkeit zu vermeiden. Meist ist ihnen das Risiko zu groß, und auch die Cross-Selling Möglichkeiten halten sich hier dann meist in Grenzen.
Das Pfändungsschutzkonto
Im Rahmen der Jedermann Konten kommt oft auch die Frage auf - was ist ein P Konto. Dieser Begriff steht für Pfändungsschutzkonto bzw. für ein Pfändungsfreies Konto. Seit dem Jahre 2010 kann ein solches Konto beantragt werden. Das Guthaben auf einem solchen Konto darf dann nicht gepfändet werden. Doch auch hier zeigt sich in der Praxis oft, dass die Banken und Sparkassen auch solche Konten nur selten und ungerne eröffnen und führen. Doch auch hier können Betroffene Beschwerde einreichen.
Fazit
Selbst, wer eine schwache Bonität oder auch eine negative Schufa hat, hat das Recht auf ein GK. Ein Test/Vergleich kann Ihnen aufzeigen, welch Institute solche Konten regulär anbieten, wie hoch die Kontoführungsgebühren sind und ob das Guthaben verzinst wird. Auch beim Girokonto für Jedermann kann sich ein Vergleich also lohnen und auszahlen.