Wer ein Girokonto eröffnet, erhält bei entsprechender Bonität normalerweise auch einen …
Jedermann Konto
Kontozugang für AlleAngebot als freiwillige Selbstverpflichtung

Es gibt hierzulande keinen flächendeckenden gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto (GK). Allerdings sind die Sparkassen in einigen Bundesländern aufgrund besonderer sparkassenrechtlicher Vorschriften zur Eröffnung verpflichtet. Die übrigen Banken haben sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, ein GK für Jedermann zu ermöglichen. Sie sind dabei Forderungen von Verbraucherschützern nachgekommen und wollten damit auch eine gesetzliche Regelung vermeiden.
Normalerweise Bonität nötig
Normalerweise sind regelmäßige Gehaltseingänge und einwandfreie Bonität Voraussetzung für ein GK, insbesondere die übliche Einräumung eines Dispositionsrahmens. Menschen ohne Einkommen oder mit negativen Schufa-Merkmalen hatten daher in der Vergangenheit erhebliche Probleme bei der Kontoeröffnung. Das GK gehört aber heute de facto zu den Essentials, um am täglichen Leben teilnehmen zu können. Das Jedermann Konto sollte hier eine Abhilfe schaffen.
Nur auf Guthaben-Basis
Das Konto für Jedermann ist ein GK, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Das Girokonto überziehen ist dabei im Gegensatz zum normalen Girokonto nicht möglich. Ansonsten können über das Guthabenkonto alle sonst üblichen Zahlungstransaktionen durchgeführt werden. Entsprechendes Guthaben vorausgesetzt sind Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften genauso wie bei jedem anderen Konto möglich. Üblicherweise wird es auch mit einer Bankkarte oder EC-Karte ausgestattet. Damit werden auch Barabhebungen und Zahlungen an POS-Terminals möglich. Sogar die Verbindung mit einer Kreditkarte ist denkbar, die dann allerdings ebenfalls nur auf Prepaid-Basis funktioniert.
Umwandlung möglich
Ein bestehendes Jedermann Konto kann auf Wunsch in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt werden. P steht dabei für Pfändungsschutz. P-Konten ermöglichen dem Inhaber innerhalb der Pfändungsfreigrenzen Verfügungen auch dann, wenn eine Pfändung vorliegt. Es soll dem Schuldner im Fall der Überschuldung einen Mindeststandard in der Lebensführung ermöglichen.
Günstig eröffnen
Trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung zeigen sich manche Banken reserviert, wenn es um die Kontoeröffnung geht. Viele Institute scheuen den erhöhten Überwachungsaufwand und wissen, dass damit nicht viel zu verdienen ist. Oft hilft hier Hartnäckigkeit oder der Wechsel zu einem anderen Institut, um dort ein neues Konto zu eröffnen. Ein Anspruch auf die Führung als kostenloses GK besteht allerdings nicht. Manche Institute verlangen sogar höhere Gebühren als beim herkömmlichen GK, um ihre Mehrkosten abzudecken. Auf jeden Fall empfiehlt sich ein Konditionenvergleich. Dann lässt sich auch für das GK für Jedermann eine günstige Lösung finden.