Allgemeine Informationen. Prüfe den Inhaltsstand und aktuelle Konditionen direkt bei der Bank; keine verbindliche Finanz- oder Rechtsberatung.

Wenn deine girocard, Debit- oder Kreditkarte fehlt, melde den Verlust sofort deiner Bank oder dem Kartenherausgeber. Prüfe, ob du die Karte über den Sperr-Notruf 116 116 sperren kannst. Nimmt dein Anbieter nicht teil, sperre die Karte direkt bei ihm, etwa über die Notfallnummer auf seiner Website oder im Onlinebanking.

Bei einer girocard kannst du zusätzlich über die Polizei eine KUNO-Sperre veranlassen. Sie betrifft Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren, bei denen du mit Karte und Unterschrift zahlst. Sie ergänzt die Sperre durch die Bank.

Karte sofort sperren

Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar. Halte, wenn möglich, deine IBAN oder Kontonummer und die Bankleitzahl bereit. Notiere außerdem, wann du den Verlust gemeldet hast. Der Anruf aus dem deutschen Festnetz ist kostenlos; aus dem Mobilfunknetz oder dem Ausland können Gebühren anfallen. Aus dem Ausland nennt der Sperr-Notruf auch +49 116 116 und +49 30 4050 4050.

Die 116 116 sperrt nicht automatisch jede Karte. Prüfe, ob dein Kartenherausgeber am Sperr-Notruf teilnimmt. Falls nicht, wende dich direkt an die Bank oder den Herausgeber. Viele Anbieter nennen eigene Notfallnummern oder ermöglichen die Sperre im Onlinebanking. Eine Notfallnummer gilt nur für Karten des jeweiligen Anbieters.

Melde den Verlust unverzüglich, sobald du ihn bemerkst. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt dafür keine allgemeine Frist von einer bestimmten Zahl an Stunden fest. Warte deshalb nicht ab, ob die Karte wieder auftaucht.

Bankkarte und Portemonnaie
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

girocard zusätzlich bei KUNO sperren

Wenn deine verlorene oder gestohlene Karte eine girocard ist, kannst du die KUNO-Sperre bei der Polizei veranlassen. KUNO ist ein Sperrsystem für das elektronische Lastschriftverfahren, bei dem ein Händler die Kartendaten erfasst und du mit deiner Unterschrift zahlst. Die Polizei nimmt die Meldung auf und übermittelt die Kartendaten an teilnehmende Handelsunternehmen.

Für die Sperre ist die Kartenfolgenummer wichtig. Mit ihr lässt sich diese Karte von anderen Karten unterscheiden, die zum selben Konto gehören. Wenn du sie bei der Meldung nicht kennst, kann laut KUNO zunächst eine vorläufige Sperre für Karten zu diesem Konto eingerichtet werden. Damit anschließend nur die verlorene Karte dauerhaft gesperrt bleibt, musst du die Folgenummer nachmelden. Die Nachmeldung läuft je nach Bundesland unterschiedlich; erkundige dich bei der Polizei vor Ort.

Melde den Verlust deshalb auch deiner Bank. KUNO gilt nur bei teilnehmenden Händlern und erfasst nur bestimmte Zahlungsarten. Die Sperre bietet daher keinen vollständigen Schutz vor Missbrauch. Die KUNO-Sperre ist für dich kostenlos.

Diebstahl und Umsätze melden

Bei Diebstahl oder einem konkreten Verdacht auf Missbrauch solltest du zusätzlich die Polizei informieren. Prüfe auch nach der Kartensperre deine Kontobewegungen. Entdeckst du eine Zahlung, die du nicht selbst veranlasst hast, melde sie unverzüglich deiner Bank oder Sparkasse und widersprich der Belastung.

Die Bank muss einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstags, nachdem sie von der Zahlung erfahren hat. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bank einer zuständigen Behörde einen begründeten Betrugsverdacht meldet.

Wenn du eine Zahlung selbst freigegeben hast, gelten andere Regeln. Bei einem Kauf in einem Fake-Shop etwa ist die Zahlung nicht allein deshalb unautorisiert, weil der Shop betrügerisch war. Ein mögliches Rückbuchungsverfahren der Kartenorganisation ist zudem kein gesetzlicher Erstattungsanspruch.

Wer nach Kartenverlust haftet

Für Schäden durch die Nutzung einer verlorenen oder gestohlenen Karte vor der Verlustmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftung von bis zu 50 Euro gelten. Das ist keine automatische Gebühr. Ob du zahlen musst, hängt vom Einzelfall ab. Eine Haftung kann etwa entfallen, wenn du den Verlust vor der Zahlung nicht bemerken konntest und keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit gelten strengere Folgen.

Für Schäden aus der Nutzung der Karte nach deiner Verlustmeldung haftest du grundsätzlich nicht. Eine gesetzliche Ausnahme gilt, wenn du betrügerisch gehandelt hast. Deshalb solltest du Zeitpunkt und Weg der Meldung festhalten.

Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungen musst du der Bank unverzüglich anzeigen, sobald du sie bemerkst. Als äußerste Frist nennt das Gesetz grundsätzlich 13 Monate nach der Belastung. Diese Frist hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, unter anderem davon, ob dir die Bank die nötigen Informationen zur Zahlung mitgeteilt hat. Sie ist kein Grund, mit der Reklamation zu warten.

Smartphone für mobiles Banking
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Ersatzkarte bei der Bank beantragen

Mit der Sperre wird die betroffene Karte unbrauchbar. Beantrage eine Ersatzkarte separat bei der Bank oder dem Kartenherausgeber und erkundige dich dort nach Kosten und Lieferbedingungen. Es gibt keinen einheitlichen Preis für Ersatzkarten aller Anbieter.

Wenn dein Vertrag eine Gebühr vorsieht, darf sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nur die unmittelbaren Kosten für die Ersatzkarte abdecken. In den Vertrags- und Preisunterlagen deines Anbieters steht, welche Regel für deine Karte gilt.

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