Allgemeine Informationen. Prüfe den Inhaltsstand und aktuelle Konditionen direkt bei der Bank; keine verbindliche Finanz- oder Rechtsberatung.

Wenn du eine Überweisung freigibst, gleicht deine Bank den eingegebenen Namen mit dem Namen ab, der bei der Empfängerbank zur IBAN hinterlegt ist. Diese Empfängerüberprüfung, auch „Verification of Payee“ genannt, hilft, Eingabefehler und bestimmte Betrugsversuche zu erkennen.

Ein passender Name bestätigt weder, dass die Rechnung echt ist, noch, dass der Anbieter seriös ist. Prüfe bei einer Warnung die Angaben. Brich die Zahlung ab, wenn Zweifel bleiben. Der Abgleich ist kostenlos.

So prüft die Bank Empfänger und IBAN

Vor der Freigabe übermittelt deine Bank die IBAN und den Empfängernamen an die Empfängerbank. Diese prüft, ob beides zusammenpasst. Das Ergebnis erscheint, bevor du den Überweisungsauftrag autorisierst. Je nach Ergebnis kannst du die Angaben ändern, die Zahlung abbrechen oder sie trotz einer Warnung freigeben.

Die Meldung kann eine Übereinstimmung, eine geringfügige Abweichung, eine deutliche Abweichung oder eine nicht mögliche Prüfung anzeigen. Bei einer geringfügigen Abweichung kann die Empfängerbank den Namen zurückmelden, unter dem das Konto geführt wird. Banken zeigen die Ergebnisse unterschiedlich an. Ampelfarben sind eine mögliche Darstellung, aber kein einheitliches Format für jede Banking-App.

Eine Abweichung muss nicht automatisch auf Betrug hindeuten. Bei einem Unternehmen kann etwa der Rechtsformzusatz fehlen oder das Konto auf eine Person statt auf den bekannten Geschäfts- oder Markennamen lauten. Umgekehrt solltest du eine Warnung nicht ignorieren, nur weil dir der Empfänger vertraut ist. Bei Unklarheiten frag über einen unabhängig bekannten Kontaktweg nach, etwa über eine Telefonnummer aus früheren Unterlagen statt aus der verdächtigen Zahlungsnachricht.

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Für welche Konten gilt die Prüfung?

Die gesetzliche Pflicht betrifft Euro-Überweisungen von und auf Zahlungskonten. Ein Girokonto ist das typische Beispiel für ein solches Konto. Die Prüfung gilt grundsätzlich für gewöhnliche und für Echtzeitüberweisungen. Lastschriften fallen nicht unter diese Überweisungspflicht.

Bei anderen Kontoarten zählt, wofür das Konto genutzt wird:

  • Ein Guthabenkonto erlaubt keine Überziehung. Wird es als Zahlungskonto für Überweisungen geführt, ist die Bezeichnung „Guthabenkonto“ allein kein Grund, die Prüfung auszuschließen.
  • Ein gesetzliches Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das Verbraucherinnen und Verbrauchern nach den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten ermöglicht. Für Überweisungen von diesem Konto gilt die Empfängerüberprüfung grundsätzlich ebenfalls.
  • Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt Guthaben bis zu den jeweils geltenden Freibeträgen vor einer Pfändung. Es ist in der Regel ein Girokonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion. Der Pfändungsschutz ändert für sich genommen nicht, ob eine Überweisung von einem Zahlungskonto geprüft wird.

Bundesbank und BaFin zählen Sparkonten, Tages- und Festgeldkonten sowie Depot- und Darlehenskonten normalerweise nicht dazu. Bei einem konkreten Konto richtet sich die Einordnung danach, ob es als Zahlungskonto dient. Der Produktname ist dafür unerheblich.

Auch bei Daueraufträgen ist der Zeitpunkt entscheidend: Bereits bestehende Aufträge laufen laut BaFin ohne erneute Prüfung weiter. Bei einem neuen oder geänderten Dauerauftrag ist eine Prüfung vorgesehen. Bei einem Papierauftrag findet sie statt, wenn du ihn persönlich in einer Filiale abgibst.

Seit wann die Pflicht gilt

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister in EU-Mitgliedstaaten mit Euro als Währung die Empfängerüberprüfung anbieten. Deutschland gehört dazu. Für Zahlungsdienstleister in EU-Mitgliedstaaten ohne Euro gilt die Frist 9. Juli 2027.

Ob eine Überweisung im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum geprüft wird, hängt unter anderem davon ab, welche Zahlungsdienstleister beteiligt sind. Auch der Kontotyp spielt eine Rolle. Die Prüfung hängt außerdem davon ab, ob die Empfängerbank technisch erreichbar ist. Eine Meldung wie „Prüfung nicht möglich“ kann daher auch bei einer unproblematischen Zahlung erscheinen. Sie bestätigt nicht, dass Name und IBAN stimmen.

Du kannst die gesetzlich vorgesehene Prüfung als Privatkundin oder Privatkunde nicht einzeln abwählen. Sonderregeln für bestimmte Unternehmen gelten nicht automatisch für private Zahlungskonten.

Was das Ergebnis aussagt

Eine Übereinstimmung bedeutet, dass der eingegebene Name zur IBAN passt. Sie sagt nichts darüber aus, ob du die Zahlung wirklich schuldest oder ob die Zahlungsaufforderung echt ist. Ein Betrüger kann beispielsweise eine Nachricht mit einer IBAN verschicken, die tatsächlich auf den darin genannten Namen läuft. Der Abgleich würde dann die Namensübereinstimmung anzeigen, obwohl der Zahlungsgrund betrügerisch ist.

Die Prüfung erkennt Phishing nicht zuverlässig und erfasst auch psychologischen Druck nicht zuverlässig. Auch ein kompromittiertes Konto, das unter dem erwarteten Namen geführt wird, erkennt sie nicht zuverlässig. Lies deshalb weiterhin Rechnung, Zahlungsgrund und Absender kritisch. Bei einer unerwarteten Aufforderung solltest du den angeblichen Absender über einen bekannten Kontaktweg erreichen, bevor du Geld sendest.

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So reagierst du auf eine Warnung

Prüfe zuerst die IBAN und den Namen anhand einer verlässlichen Quelle, zum Beispiel einer früheren Rechnung oder einer unabhängig aufgerufenen Website des Empfängers. Bei einem Unternehmen kannst du nachfragen, ob das Konto tatsächlich zu ihm gehört. Verwende dafür keine Kontaktdaten aus einer Nachricht, die möglicherweise manipuliert wurde.

Bleibt die Abweichung ungeklärt, brich die Überweisung ab. Wenn du trotz einer Warnung fortfährst, autorisierst du die Zahlung anhand der IBAN. Die Bankoberfläche ist keine technische Bestätigung, dass der Empfänger vertrauenswürdig ist. Auch Aufforderungen per E-Mail, SMS oder Telefon, für eine Empfängerprüfung einen externen Link zu öffnen oder Zugangsdaten einzugeben, solltest du ignorieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor solchen Betrugsversuchen.

Haftung und Rückholung

Wer haftet, hängt davon ab, was genau passiert ist. Die EU-Verordnung sieht vor, dass ein Zahlungsdienstleister unter bestimmten Voraussetzungen nicht für eine Zahlung an einen unbeabsichtigten Empfänger haftet, wenn er die vorgeschriebene Empfängerüberprüfung ordnungsgemäß durchgeführt hat. Wenn du trotz einer Abweichungswarnung fortfährst, muss der Zahlungsdienstleister dich über mögliche Folgen für Haftung und Erstattungsrechte informieren.

Lässt ein Zahlungsdienstleister die vorgeschriebene Prüfung aus und führt die Überweisung deshalb falsch aus, kann er zur Erstattung verpflichtet sein. Daraus folgt keine pauschale Regel für jeden Streitfall. Bewahre bei einer strittigen Zahlung die Meldung und den Schriftverkehr auf und wende dich umgehend an deine Bank.

Eine ausgeführte Echtzeitüberweisung lässt sich grundsätzlich nicht widerrufen. Entdeckst du einen Fehler, kontaktiere deine Bank sofort. Ob sich das Geld zurückholen lässt, hängt unter anderem davon ab, ob die empfangende Person mitwirkt.

Kosten und Nutzen

Der Zahlungsdienstleister muss die Empfängerüberprüfung kostenlos anbieten. Das bedeutet nicht, dass jede Überweisung oder jeder Kontodienst kostenlos ist. Dafür gelten die jeweiligen Kontobedingungen.

Der Abgleich kann bestimmte Tippfehler und Fälle erkennbarer machen, in denen bei einer manipulierten Rechnung die IBAN geändert wurde, während der Empfängername gleich blieb. Wie viele Betrugsfälle dadurch verhindert werden oder wie häufig falsche Warnungen auftreten, lässt sich aus den verfügbaren Behörden- und Bundesbankinformationen nicht mit einer belastbaren aktuellen Zahl beziffern. Die Prüfung ist deshalb eine zusätzliche Kontrolle, auf die du dich nicht allein verlassen solltest.

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