Allgemeine Informationen. Prüfe den Inhaltsstand und aktuelle Konditionen direkt bei der Bank; keine verbindliche Finanz- oder Rechtsberatung.

Wenn du Geld an die falsche IBAN überwiesen hast, wende dich sofort an deine Bank. Sie kann versuchen, den Auftrag zu stoppen, solange sie ihn noch nicht ausgeführt hat. Ist das Geld schon beim Empfänger angekommen, kann deine Bank dessen Bank um Rückgabe bitten. Das Geld kommt dadurch nicht automatisch zurück. Ob die Empfängerbank es zurückholen kann, hängt davon ab, wie weit sie die Zahlung schon bearbeitet hat. Außerdem kommt es darauf an, ob das Geld noch verfügbar ist und ob der Empfänger zustimmt.

Widerruf vor der Ausführung

Nach § 675p des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kannst du einen Zahlungsauftrag grundsätzlich nicht mehr widerrufen, sobald deine Bank ihn erhalten hat. Für eine vereinbarte Terminüberweisung gilt eine Ausnahme: Du kannst sie bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Ausführungstag widerrufen.

Ob deine Bank einen Auftrag noch stoppen kann, hängt davon ab, ob sie ihn bereits ausgeführt hat. Es gibt keine allgemeine Frist von wenigen Minuten. Prüfe sofort im Onlinebanking, ob die Überweisung noch vorgemerkt ist, und ruf deine Bank an, sobald du den Fehler bemerkst. Bei einer Echtzeitüberweisung bleibt besonders wenig Zeit, weil der Empfänger schnell über das Geld verfügen kann.

Smartphone für mobiles Banking
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Rückruf nach der Ausführung

Ist die Überweisung schon ausgeführt, kann deine Bank die Empfängerbank um Rückgabe des Geldes bitten. In der Regel darf sie den Betrag nicht einfach ohne Mitwirkung der Empfängerseite vom Empfängerkonto abbuchen. Ist das Geld bereits gutgeschrieben und verfügbar, muss der Empfänger der Rückgabe häufig zustimmen.

Auch eine ausgeführte Echtzeitüberweisung kannst du grundsätzlich nicht widerrufen. Laut Bundesbank kann deine Bank aber versuchen, das Geld zurückzurufen. Weil der Empfänger schnell über das Geld verfügen kann, ist die Rückgabe schwieriger. Deine Bank kann trotzdem eine Anfrage stellen.

Ist die IBAN ungültig oder gehört sie zu keinem Konto, kann die Zahlung zurückkommen. Wie lange das dauert, hängt vom Einzelfall und den beteiligten Banken ab. Einen festen Zeitplan gibt es nicht.

Die Bank sofort kontaktieren

Nenne deiner Bank den Betrag und das Ausführungsdatum. Gib ihr außerdem die IBAN des Empfängers. Bitte sie zu prüfen, ob sie den Auftrag noch stoppen oder das Geld bereits zurückrufen kann. Halte den Überweisungsbeleg und den bisherigen Schriftverkehr bereit.

Frag vor dem Rückruf, wie er abläuft. Jede Bank legt ihre Gebühren und Bearbeitungsschritte selbst fest. Auch ein erfolgloser Rückruf kann etwas kosten. Sieh im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank nach oder frag vorher nach der Gebühr.

Wenn du selbst die falsche IBAN eingegeben hast, muss deine Bank nach § 675y Absatz 5 BGB im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, das Geld zurückzuholen. Sie muss dir den Betrag aber nicht allein deshalb erstatten, weil du die Empfängerdaten falsch eingegeben hast. Wenn der Rückruf scheitert, kannst du schriftlich die verfügbaren Informationen anfordern, die du für Ansprüche gegen den Empfänger brauchst. Dafür darf die Bank eine vereinbarte Gebühr verlangen.

Falsche Eingabe oder Bankfehler?

Es kommt darauf an, wer den Fehler gemacht hat. Hast du eine falsche IBAN eingegeben und hat die Bank den Auftrag genau so ausgeführt, gilt die besondere Regel für eine falsche Kundenkennung. Hat die Bank den Auftrag dagegen anders oder fehlerhaft ausgeführt, gilt möglicherweise § 675y Absatz 1 BGB. Danach muss sie einen nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrag grundsätzlich sofort und vollständig erstatten.

Ein möglicher Anspruch auf Rückzahlung durch den Empfänger ist eine andere Frage. Nach § 812 BGB muss jemand Geld möglicherweise zurückgeben, wenn es keinen rechtlichen Grund für die Zahlung gab. Ob das in deinem Fall gilt und sich durchsetzen lässt, hängt von den Umständen ab. Verweigert der Empfänger die Rückzahlung oder geht es um viel Geld, kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein.

Sicherer Zugang zum Onlinebanking
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Betrug und nicht autorisierte Zahlungen

Melde deiner Bank sofort, wenn du die Zahlung nicht selbst autorisiert hast, und bezeichne sie ausdrücklich als nicht autorisiert. Eine Zahlung, die du selbst ausgelöst hast, nachdem dich jemand getäuscht hat, ist rechtlich anders zu beurteilen. Daraus folgt nicht automatisch, dass die Bank den Betrag erstatten muss.

Sichere bei Betrugsverdacht Zahlungsbelege, Nachrichten und Zahlungsaufforderungen. Informiere die Bank und wende dich bei Bedarf an die Polizei. Lass dich in diesem Fall nicht ausschließlich auf den üblichen Rückruf wegen einer falsch eingegebenen IBAN verweisen.

Empfängerüberprüfung seit 2025

Seit dem 9. Oktober 2025 wird bei normalen und Echtzeitüberweisungen geprüft, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Die Bank vergleicht den Namen mit den Angaben, die die Bank des Empfängers für diese IBAN gespeichert hat. Stimmt der Name nicht überein, siehst du das vor der Freigabe. Dann kannst du die Angaben korrigieren oder die Zahlung abbrechen. Du kannst sie auch trotz Warnung freigeben.

Mit der Prüfung kannst du mögliche Fehler vor der Überweisung erkennen. Trotzdem musst du die Kontodaten selbst prüfen. Die Prüfung holt eine bereits ausgeführte Zahlung nicht automatisch zurück.

Keine einheitliche Rückruffrist

Die Frist von 13 Monaten ist keine allgemeine Frist, innerhalb der alle Verbraucher eine Überweisung zurückholen können. Sie kann für bestimmte Verfahren zwischen Banken gelten, begründet aber nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch für jeden Privatkunden. Frag deine Bank, welches Verfahren für deinen Auftrag gilt und welche Fristen sie anwendet. Melde den Fehler so früh wie möglich, damit die Bank prüfen kann, ob sie noch eingreifen kann.

Deine Zahlen. Dein Überblick.

Was kostet dein Konto wirklich?

Vergleiche zwei Kontomodelle mit deinen eigenen Gebühren und deiner Nutzung.

Kosten durchrechnen