Allgemeine Informationen. Prüfe den Inhaltsstand und aktuelle Konditionen direkt bei der Bank; keine verbindliche Finanz- oder Rechtsberatung.
Wenn du ein neues Konto für Steuererstattungen nutzt, teile deinem Finanzamt die neue Bankverbindung so bald wie möglich mit. In Mein ELSTER kannst du dafür das Formular „Änderung der Bankverbindung“ nutzen oder die Änderung schriftlich mitteilen.
Das Finanzamt kann eine in deiner Steuererklärung angegebene IBAN auch für spätere Erstattungen verwenden. Eine feste Bearbeitungsfrist ist nicht angegeben. Es ist nicht zugesagt, dass eine bereits veranlasste Erstattung noch auf das neue Konto umgeleitet wird.
Bankverbindung beim Finanzamt melden
Halte für Steuererstattungen auf ein Konto im SEPA-Zahlungsverkehr die von ELSTER genannten Angaben bereit: die neue IBAN und den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Du findest deine IBAN zum Beispiel in der Kontoübersicht deiner Bank oder auf einem Kontoauszug.
Melde die Änderung in Mein ELSTER über das Formular „Änderung der Bankverbindung“ oder schriftlich beim zuständigen Finanzamt und gib zur eindeutigen Zuordnung deinen Namen sowie deine Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer an. Aus den ELSTER-Hinweisen geht nicht hervor, ob das Formular diese Angaben verlangt. Bewahre eine Kopie oder Übermittlungsbestätigung auf, damit du bei einer Rückfrage nachweisen kannst, was du mitgeteilt hast.
Plane Zeit für die Registrierung ein, wenn du noch keinen Zugang zu Mein ELSTER hast: ELSTER nennt je nach Verfahren bis zu zwei Wochen. Diese Zeit betrifft die Einrichtung des Zugangs, nicht die Bearbeitung deiner Bankverbindungsänderung.

Erstattung und Lastschrift unterscheiden
Die Bankverbindung für eine Steuererstattung gilt für Auszahlungen des Finanzamts an dich, während ein SEPA-Lastschriftmandat dem Finanzamt erlaubt, fällige Beträge von deinem Konto einzuziehen. Eine neue Erstattungs-IBAN ändert ein bestehendes Lastschriftmandat nicht automatisch. ELSTER weist darauf hin, dass ein Lastschriftmandat gesondert übermittelt werden muss.
Auch eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern ist ein eigener Vorgang. ELSTER führt dafür ein separates Formular, etwa für bestimmte künftige Auszahlungen öffentlicher Leistungen. Für Erstattungen und Überweisungen deines Finanzamts nutzt du das Formular „Änderung der Bankverbindung“.
Bankverbindung nach Steuerart prüfen
In den ELSTER-Hinweisen zur Einkommensteuer 2025 unterscheidet ELSTER zwischen Bankverbindungen für Personensteuern und Angaben zu Betriebssteuern. Zu den Personensteuern zählen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Betriebssteuern sind zum Beispiel Umsatz- oder Lohnsteuer. Wenn du ausschließlich deine privaten Steuerangelegenheiten regelst, ist in der Regel die Erstattungsverbindung für Personensteuern relevant. Bei zusätzlichen betrieblichen Steuerfällen solltest du prüfen, ob dafür eine gesonderte Bankverbindung hinterlegt ist.
Für ein Konto im SEPA-Zahlungsverkehr sind IBAN und Kontoinhaber zentrale Angaben. Bei bestimmten ausländischen Konten kann zusätzlich der BIC nötig sein. Die ELSTER-Hilfe sieht für bestimmte Konten außerhalb des SEPA-Raums eine schriftliche Mitteilung vor. Zudem nennt die Seite des Online-Formulars einen Anwendungsbereich für Kreditinstitute aus EWR-Staaten. Da EWR und SEPA nicht dieselbe Ländergruppe bezeichnen, solltest du bei einem Konto außerhalb des EWR vorab beim Finanzamt klären, welcher Übermittlungsweg passt.
Konto einer anderen Person
Die Abtretung deines Steuererstattungsanspruchs ist ein eigener rechtlicher Vorgang; das Eintragen einer fremden IBAN allein bewirkt sie nicht. Nach § 46 der Abgabenordnung kann ein solcher Anspruch abgetreten werden. Die Abtretung wird erst wirksam, wenn sie der zuständigen Finanzbehörde in der gesetzlich vorgeschriebenen Form angezeigt wurde.
Wenn die Erstattung auf das Konto einer anderen Person gehen soll, kläre deshalb mit dem Finanzamt, welche Angaben und Nachweise es verlangt. Die ELSTER-Hinweise klären nicht, ob eine Auszahlung auf ein fremdes Konto in jedem Fall zulässig ist.

Wenn die Steuererstattung bald kommt
Ist eine Erstattung bereits angekündigt oder steht sie unmittelbar bevor, melde die neue IBAN sofort und frage beim Finanzamt nach, ob die Änderung noch berücksichtigt werden kann. Ein allgemeiner Annahmeschluss ist nicht angegeben. Es ist auch nicht zugesagt, dass eine bereits angewiesene Zahlung noch umgeleitet wird.
Die Bank beginnt erst mit der Bearbeitung, nachdem eine Überweisung veranlasst wurde. Die Deutsche Bundesbank nennt für eine herkömmliche SEPA-Überweisung bis zu einen Bankgeschäftstag bis zum Eingang beim Empfängerkonto; Echtzeitüberweisungen werden innerhalb weniger Sekunden verfügbar. Diese Zeiten sagen nichts darüber aus, wie lange ein Finanzamt für die Änderung seiner gespeicherten Bankdaten braucht. Auch die Empfängerüberprüfung der Banken, die Name und IBAN bei einer Überweisung abgleicht, aktualisiert keine Steuerdaten beim Finanzamt.
Was kostet dein Konto wirklich?
Vergleiche zwei Kontomodelle mit deinen eigenen Gebühren und deiner Nutzung.



