Allgemeine Informationen. Prüfe den Inhaltsstand und aktuelle Konditionen direkt bei der Bank; keine verbindliche Finanz- oder Rechtsberatung.
Beim Wechsel des Girokontos werden gespeicherte Kartendaten bei Abos, Online-Shops und digitalen Geldbörsen nicht automatisch übertragen. Die gesetzliche Kontenwechselhilfe hilft dabei, Daueraufträge und bestimmte Informationen zu Überweisungen und Lastschriften zu übertragen. Prüfe daher selbst, ob gespeicherte Karten und wiederkehrende Zahlungen noch stimmen.
Je nachdem, ob nur das Girokonto, die Karte oder beides wechselt, unterscheiden sich die Folgen. Eine Debitkarte belastet das verknüpfte Konto zeitnah. Bei Kredit- und Charge-Karten richtet sich die Abrechnung nach der Vereinbarung mit dem Kartenherausgeber. Ein neues Girokonto bedeutet deshalb nicht automatisch eine neue Kartennummer.
Was die Kontenwechselhilfe abdeckt
Das Zahlungskontengesetz regelt die Kontenwechselhilfe zwischen Zahlungsdienstleistern. Sie umfasst unter anderem bestehende Daueraufträge sowie verfügbare Informationen zu Lastschriftmandaten, eingehenden Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften. Bei bestimmten Informationen zu Buchungen werden Daten aus den vergangenen 13 Monaten berücksichtigt.
Für die beteiligten Banken gelten Fristen: Die neue Bank fordert die bisherige Bank grundsätzlich innerhalb von zwei Geschäftstagen zur Mitwirkung auf. Für bestimmte Übermittlungen und die danach nötigen Schritte sieht das Gesetz jeweils fünf Geschäftstage vor. Welche Schritte die Banken übernehmen, hängt auch davon ab, was du ihnen erlaubst. Sie gelten zum Beispiel nicht, wenn eine beteiligte Bank außerhalb des gesetzlichen Geltungsbereichs sitzt oder die Konten in unterschiedlichen Währungen geführt werden.
Das Gesetz zählt Kartennummern und bei Händlern gespeicherte Kartendaten nicht zu dieser Wechselhilfe. Verlass dich beim Girokontowechsel nicht darauf, dass ein Händler, Streamingdienst oder eine digitale Geldbörse automatisch die richtige Karte erhält.

Girokonto oder Karte gewechselt?
Wenn du nur das Girokonto gewechselt hast und deine bisherige Karte behältst, frag beim Kartenherausgeber nach, ob sich das hinterlegte Abrechnungskonto ändern muss. Die bei Händlern gespeicherte Kartennummer wird durch einen reinen Kontowechsel nicht automatisch geändert. Welche Verbindung zwischen Karte und Konto besteht, richtet sich nach dem Kartenvertrag.
Hast du zusätzlich eine neue oder ersetzte Karte bekommen, kontrolliere die gespeicherte Kartennummer und das Ablaufdatum bei den Anbietern, bei denen du regelmäßig zahlst. Das betrifft zum Beispiel Abos, Online-Shops und digitale Geldbörsen. Bei einer Debitkarte der neuen Bank gelten die Kartendaten dieser Karte. Bei einer Kredit- oder Charge-Karte entscheidet dagegen der Kartenvertrag, ob die Karte weiterläuft und wie sie abgerechnet wird.
Auch Kartenzahlungen und SEPA-Lastschriften solltest du auseinanderhalten. Bei einer Lastschrift zieht der Zahlungsempfänger Geld aufgrund eines Mandats direkt vom Konto ein. Eine wiederkehrende Kartenzahlung nutzt die bei einem Händler hinterlegte Karte. Die Rückgabefristen für SEPA-Lastschriften gelten nicht pauschal für Kartenzahlungen.
Automatische Kartenupdates prüfen
Kartennetzwerke bieten Dienste an, die aktualisierte Kartendaten an teilnehmende Händler oder deren Zahlungsdienstleister weitergeben. Ob ein Update erfolgt, hängt unter anderem vom Kartenherausgeber ab. Auch die Bedingungen für die Karte und die Teilnahme des Händlers spielen eine Rolle.
Mastercard beschreibt dafür den Dienst Automatic Billing Updater, kurz ABU. Er kann teilnehmenden Händlern aktualisierte Kartendaten bereitstellen. Die Mastercard-Datenschutzrichtlinie für den Europäischen Wirtschaftsraum, das Vereinigte Königreich und die Schweiz gilt laut Mastercard seit dem 1. März 2024. Daraus folgt jedoch keine Zusage, dass jede Mastercard in Deutschland für ABU freigeschaltet ist oder jeder Händler die Daten abfragt.
Auch einzelne Anbieter nennen eigene Voraussetzungen. Die norisbank beschreibt ABU für ihre Karten beispielsweise als zustimmungsabhängig und setzt die Teilnahme des Händlers voraus. Diese Angaben beziehen sich auf das dort beschriebene Angebot und lassen sich nicht auf alle Karten übertragen. Visa beschreibt Aktualisierungen für bestimmte registrierte Karten, wenn Visa die neuen Angaben über das Finanz- oder Zahlungsinstitut erhält. Damit ist nicht belegt, dass Visa alle bei Händlern oder digitalen Geldbörsen gespeicherten Karten automatisch aktualisiert.
Frag deshalb deinen Kartenherausgeber, ob für deine konkrete Karte ein Aktualisierungsdienst gilt und ob du dafür zustimmen musst. Kläre auch, ob der Dienst einen Kartenwechsel, den Wechsel des Abrechnungskontos oder beides umfasst. Eine allgemeine Zusage, dass gespeicherte Karten nach einem Girokontowechsel aktualisiert werden, lässt sich daraus nicht ableiten.
Händler und Abos kontrollieren
Geh deine regelmäßigen Zahlungen durch und öffne bei den jeweiligen Anbietern die hinterlegte Zahlungsmethode. Sieh dort nach, ob die alte oder die neue Karte angezeigt wird. Prüfe wichtige Abos direkt im Kundenkonto, auch wenn dein Kartenherausgeber einen Aktualisierungsdienst anbietet.
Wenn die Zahlungsmethode veraltet ist oder der Kartenherausgeber ein Update nicht bestätigt, trage die neuen Kartendaten selbst ein. Bewahre die Bestätigung des Händlers auf, wenn du sie erhältst, und prüfe anschließend die nächsten Karten- und Kontoumsätze. Die Verbraucherzentrale empfiehlt beim Kontowechsel außerdem, Buchungen zu kontrollieren und altes und neues Konto zunächst parallel zu führen, damit übersehene Zahlungen auffallen.

Lastschriften getrennt prüfen
Für Lastschriften gelten eigene Regeln. Die Bundesbank nennt bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift eine Rückgabemöglichkeit innerhalb von acht Wochen. Du kannst eine Lastschrift ohne Mandat innerhalb von 13 Monaten zurückgeben. Diese 13 Monate sind nicht mit dem ebenfalls 13-monatigen Zeitraum für bestimmte Informationen im Rahmen der Kontenwechselhilfe gleichzusetzen.
Prüfe daher sowohl die gespeicherten Karten bei Händlern als auch die Lastschriften auf dem neuen Konto. Eine aktualisierte Karte ändert kein Lastschriftmandat, und eine übertragene Lastschriftinformation aktualisiert keine gespeicherte Karte.
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